3 x Nebenzahl. Materialien zum 14. Internationalen Filmhistorischen Kongreß, Hamburg, 15. - 18. November 2001.

Fritz Lang sucht Wirklichkeitsnähe 


Ein Gespräch vor seiner Londoner Reise 

Kurz bevor er mit Seymour Nebenzahl, dem Direktor der Nero, nach London fährt, zur Premiere von M, der synchronisierten englischen Fassung, spricht man Fritz Lang.
Am Sonntag kommt M in dem neuen 1200-Plätze-Kino Cambridge heraus und nach seinem Aufenthalt in England will Lang bekanntlich hinüber nach U.S.A. fahren.
Man spricht natürlich von M. "Sehen Sie, damals in meinem M-Film, lasse ich Verbrecher den Mörder suchen - diese Situation fand ich damals in einer Zeitung beim Fall des Düsseldorfer Mörders angezeigt. Und jetzt beim Lindbergh-Baby hat Al Capone auch seine Hilfe aus dem Gefängnis aus angeboten."

Lang kommt es immer wieder darauf an, wahrheitsgetreu zu arbeiten, heranzukommen an die Dinge. Beim Besehen des M-Films ist ein bekanntes Polizeihaupt überrascht gewesen, daß alle Polizeifunktionen so richtig wiedergegeben wurden - und dann erst ist Lang zufrieden mit seiner Arbeit, findet er wie hier die Bestätigung.

Wenn er jetzt nach New York fährt, so ist es diese Freude am Erkunden, am Aufsuchen von Details, die er zum Abrunden eines Vorganges brauchen kann, die ihn leitet. Er will sehen, was drüben los ist, ob Neues für ihn in der Technik, in der Formgestaltung in Frage kommt.
Im August will er für die Nero sein neues Werk starten im Atelier - "Dr. Mabuses Testament". Die Umwandlung eines Menschen in einen anderen hat er diesmal zum Thema genommen. Wieder ist das Manuskript von Thea von Harbou genau bis ins letzte ausgefeilt, acht Monate ist an diesem Manuskript gearbeitet worde, ein fertiges Regiebuch liegt vor. "Nur so kann man ins Atelier gehen", meint Lang.

Im Irrenhaus hat er mehrere Tage Studien betrieben, weil er das Milieu zu seinem Film braucht. Das ist, wenn man Fritz Lang kennt, nicht der Sensation oder Reklame wegen geschehen. Sondern Lang hat hier intensiv gearbeitet, beobachtet, ist eingedrungen in Probleme, in die Komplikationen menschlicher Abwege: Wie er damals für M eine Redaktionsstube aufsuchte, um Lokalfarbe zu bekommen, einen Augenarzt befragt in den Gestus eines Blinden.
DAS TESTAMENT DES DR. MABUSE: hinein spielt die Gestalt seines Dr. Mabuse, obschon sein Stoff für das Heute abgewandelt ist. Die Mabuse-Filme von damals, jetzt schon ein Stück Kulturdokument, werden von ihm einen Augenblick kritisch betrachtet: "Mich reizte damals das Aufzeigen der Zeit, das Hasten einer Inflationsepoche, in der Vergnügungslokale und Spielhöllen sich sinnlos sinnvoll auftaten".

Heute, für seinen neuen Film sind es andere Momente, die geistige und soziale Situation der Jetztzeit, die ihn interessieren. 70 Tage hat er für die Atelierarbeit vorgesehen, in denen er seine Intentionen verwirklichen will.
Und der phantastische Film? Man fragt angesichts einer VAMPYR-Debatte den Schöpfer großer Filme, die dem Stoff nach ins Irreale gingen, den Schöpfer von METROPOLIS und FRAU IM MOND danach.

Auch derartige Stoffe würden Lang reizen. "Man kann aber heute bei dem Tonfilm nicht vorsichtig genug sein, der Ton hat, das muß man bedenken, eine seltsame Nüchternheit in den Film hineingebracht."

In seinem neuen Film, erzählt Lang, wird er bestimmte Momente, die ins Phantastische gehen, aufsuchen. Hier will er sehen, wie es wirkt, ob es wirkt: "Sehen Sie, bei einem phantastischen Buch wird dem Leser gesagt, ›es rannte ihm kalt über den Rücken‹ oder ›irgendeine dunkle Form fühle er im Zimmer‹. Das ist schon bei einer optischen Wiedergabe schwierig herauszubringen."
Aber Lang, der immer wieder Neues Suchende, in das Leben Hineinhorchende, der die Wirkungsmomente genau abwägt, wird auch einmal diesen Weg gehen. Inzwischen gilt sein Augenmerk dem neuen Film - London, Amerika sind nur Etappen für ihn, Sammelplätze für neue Eindrücke, die seinem Werk zugute kommen sollen.

Film-Kurier, Nr. 130, 4.6.1932

 

 

Ufa schluckt nicht Nero

Ein heutiges Montagsblatt meldet eine merkwürdige Informierung. Nach dieser soll die Ufa die Aktien der Nerofilm aufgekauft haben und soll Herr Nebenzahl nach Paris übersiedeln, um der Nero fortan nur noch als stellvertretender Direktor anzugehören.
Man sollte mit Informationen doch sorgfältiger umgehen und sie erst nachprüfen, bevor man der Öffentlichkeit Material zu den lächerlichsten Kombinationen gibt, die nur dazu führen, immer neuen Klatsch um den Film aufzurühren.
Wir erfahren authentisch, daß weder bei der Ufa noch bei der Nero an eine derartige Transaktion jemals gedacht worden ist. Vielmehr wird die Nerofilm in ihrer bisherigen selbständigen Art der Produktion von wenigen, aber großen, beachteten Filmen internationaler Geltung fortfahren und schon in nächster Zeit mit neuen, interessanten, eigenen Projekten an die Öffentlichkeit treten.

Film-Kurier, Nr. 149, 27.6.1932

 

 

Umstellung bei Vereinigte Star

Die Leitung der "Vereinigten Star" teilt mit:
"Durch Besitzwechsel der Gesellschafteranteile bei der Ver. Star-Film GmbH wird die Ver. Star-Film GmbH ein vollkommen selbständiges und unabhängiges Unternehmen. Die Leitung übernimmt Herr Direktor Wilhelm Graf. Das neue Programm für die Saison 1932/33 wird in Kürze bekanntgegeben. Die Vermietung beginnt noch im August."
Die Mitteilung umschreibt das Ausscheiden der Nero, die wohl einen gewissen Anteil an der GmbH hatte, dieser interne Vorgang behindert selbstverständlich die Aktivität der beiden Gesellschaften in keiner Weise.

Film-Kurier, Nr. 185, 8.8.1932

 

 

Zwei Nero-Filme bei der Universal

Offiziell teilt die Nero mit:
Die Nero-Film AG hat ihren Fritz Lang-Großfilm DAS TESTAMENT DES DR. MABUSE und ihren G. W. Pabst-Film DIE HERRIN VON ATLANTIS mit Brigitte Helm der Universal Film AG zum Sonderverleih für Deutschland übergeben.
*
Schon vor Jahresfrist war der ATLANTIS-Film, der unter der Regie von G. W. Pabst und der Produktionsleitung von Seymour Nebenzahl und Löwenberg gedreht wurde, durch die Vereinigte Star angekündigt worden. Zwischen der Vereinigten Star und der Nero sind die seit langem bestehenden Differenzen, die rein interner Natur sind, geschlichtet.
Vermutlich hat die Vereinigte Star nicht das heute begreifliche Risiko der großen Garantien, die die Nebenzahl-Filme brauchen, tragen wollen.
Diese spielen für ein Verleihunternehmen wie die Universal keine bedeutende Rolle, da die Deutsche Universal in dieser Saison wirklich mit den führenden Spitzenprodukten ihr Programm ausstattet - und dieses steht nicht einmal -, wie leider bei anderen, nur auf dem Papier. 
Die Herausnahme der beiden Nero-Filme aus dem Star-Verleih macht insofern nach außen hin keine Schwierigkeiten, als irgend welche Vorauszahlungen von Leihverträgen auf diese Filme von Theaterbesitzerseite nicht erfolgt sind.

Film-Kurier, Nr. 187, 10.8.1932

 

 

Unterstützung auf Gegenseitigkeit?

Sehr klar und des Wiedergebens wert kam bei dieser Unterhaltung auch der Standpunkt der deutschen Fabrikation zum Ausdruck, daß die gleichen amerikanischen Firmen, die seit Jahren in Deutschland Geschäfte machen und sich seit ebenso vielen Jahren gegen den deutschen Einfuhrschutz sträuben, in Deutschland ihre Filme zwar verkaufen, aber von verschwindenden Ausnahmen abgesehen keine deutschen Filme einzukaufen belieben. Wir wurden darauf hingewiesen, daß kaum einer der über die ganze Welt organisierten amerikanischen Konzerne bisher die Spitzenfilme deutscher Filmfabrikanten für seine internationale Organisation erworben und sich damit ein Anrecht auf besondere Rücksichtnahme der deutschen Filmindustrie geschaffen hat, die allein auf ihren Füßen steht und der mindestens die eigene Regierung - wenn sie schon nichts Weiteres tut - wirksamen Kontingentschutz nicht versagen darf.

Lichtbild-Bühne, Nr. 107, 9.5.1932

 

 

Der Fall Nero - Vereinigte Star
Die Theaterbesitzer erwarten Untersuchung

Offiziell erklärte die Delegiertensitzung des Reichsverbandes:
Die Delegierten-Versammlung des Reichsverbandes Deutscher Lichtspieltheaterbesitzer e.V. beauftragt den Rechtsanwalt Dr. Egberts sofort, und zwar nötigenfalls durch gerichtliche Maßnahmen, bei den Firmen Starfilm, Nerofilm und Deutsche Universal festzustellen, weshalb den deutschen Theaterbesitzern die zwei Filme [DAS TESTAMENT DES] DR. MABUSE und DIE HERRIN VON ATLANTIS seitens der Firma Starfilm nicht mehr ausgeliefert werden und stattdessen im Verleih der Deutschen Universal zu höheren Preisen vermietet werden. Sollte die Firma Deutsche Universal nicht zur Erfüllung der alten Starfilm-Verträge bereit sein, so sollen die den Schaden verursachenden Firmen zur Verantwortung gezogen werden, damit ein für allemal solche unzulässigen, kaufmännisch nicht vertretbaren Machenschaften in der Zukunft aufhören.
Wie wir hören, hat die Vereinigte Star heute an die Nero, d.h. an Herrn Seymour Nebenzahl einen Brief gerichtet, in dem die Nero für alle Folgen, die aus dem Nichteinhalten der Verträge der Nero gegenüber der Star erwachsen, verantwortlich gemacht wird.
Herr Nebenzahl, der von Berlin abwesend ist, und erst am Sonnabend hier eintreffen soll, wird Gelegenheit nehmen müssen, die Differenzen durch eine entsprechende Erklärung aus der Welt zu schaffen.
Nach unserer Auffassung bedarf die Frage etwaiger geleisteter Vorauszahlungen bei Star durch Bevorschussung von Verträgen auf diese beiden Filme der näheren Angaben. Die Vereinigte Star versichert, daß irgend welche Vorauszahlungen auf diese Filme nicht geleistet sind.
Der Unwille einiger Theaterbesitzer ist erklärlich, wenn man hört, daß die Universal - was von ihr aus begreiflich - keinerlei Rücksichten auf die bei der Vereinigten Star vorliegenden Verträge für ATLANTIDE und DR. MABUSE nimmt. Die Universal hat in einigen Fällen offenbar die Filme an die Konkurrenztheater vermietet.
Die ursprünglichen Anrechtsinhaber auf DR. MABUSE und ATLANTIDE wollen daher gegen Vereinigte Star und Nero vorgehen.
Es liegt jetzt an der Nero, aber auch an der Vereinigten Star, das getäuschte Vertrauen bei den Theaterbesitzern durch loyale Erklärungen und Handlungen wiederzugewinnen. Wegen SKANDAL IN DER PARKSTRASSE haben die Theaterbesitzer, aber auch nicht die große Filmöffentlichkeit der Firma Vertrauen entgegengebracht, sondern allein auf die Namen Glass und Nebenzahl, die bisher recht guten Klang hatten.

Film-Kurier, Nr. 200, 25.8.1932

 

 

Nero zum Fall MABUSE - ATLANTIS

Der Reichsverband hat sich, wie wir am Donnerstag mitteilten, in der Angelegenheit [DAS TESTAMENT DES] DR. MABUSE und DIE HERRIN VON ATLANTIS unter anderem auch an die Nero-Film AG mit dem Ersuchen um Aufklärung gewandt.
Uns liegt nunmehr die Antwort der Nero vor, deren Inhalt von Interesse ist.
Die Nero weist darauf hin, daß beide Filme nicht bis zum 15. August erschienen sind, daß also gemäß der Bestellscheinklausel den Theaterbesitzern und dem Verleiher ein Rücktrittsrecht zusteht. Von diesem Rücktrittsrecht sei in diesem Fall Gebrauch gemacht worden.
Bei diesem Anlaß wird darauf hingewiesen, daß die Theaterbesitzer bei dem Nero-Film KAMERADSCHAFT, der auch nach dem Abnahmetermin herausgekommen ist, nahezu geschlossen die Abnahme verweigerten. Mit dem Erfolg, daß für diesen relativ teuren Film bis heute aus Deutschland die minimale Summe von 50.000 RM. für den Produzenten eingegangen ist. Die Nero steht auf dem Standpunkt, daß der Bestellschein-Paragraph eben auch nach der anderen Seite ausgelegt werden könne.
Als Grund für die Herausnahme der Filme aus dem Starfilm-Verleih wird angegeben, daß diese Firma nicht in der Lage war, die geforderte Garantie für die Erträgnisse aus den beiden Filmen zu gewähren.
Im übrigen wird von der Nero darauf hingewiesen, daß die Vereinigte Star-Film versichert habe, keine Vorauszahlungen auf die beiden Filme entgegengenommen zu haben.

Film-Kurier, Nr. 203, 29.8.1932

 

 

Eine Erklärung der Vereinigten Star-Film
Um die Garantiesummen für MABUSE und ATLANTIS

Wir veröffentlichten gestern die Grundzüge der Antwort, die die Nero-Film AG dem Reichsverband auf dessen Anfrage bezüglich MABUSE - ATLANTIS hat zukommen lassen.
Wegen des Verhältnisses zum Verleih der Vereinigten Star-Film hieß es in dem Nero-Brief wörtlich: "Da die Vereinigte Star-Film GmbH - insbesondere infolge der Überschreitung des Termins des 15. August - nicht in der Lage war, uns eine bestimmte Garantie für die Erträgnisse der beiden kommenden Großfilme zu gewähren, haben wir diese beiden Filme einem anderen Verleih zum Vertrieb gegeben, wozu wir auf Grund der zwischen der Vereinigten Star-Film GmbH und uns bestehenden Vereinbarungen berechtigt waren."
Hierzu wird von der Vereinigten Star-Film GmbH erklärt, daß bisher in ihrem Verkehr mit der Nero, die ja 50 Prozent der Star-Film-Anteile besitzt bzw. bis vor ganz kurzer Zeit noch besaß (über die Rechtslage bestehen Differenzen), Garantien nicht üblich waren.
Wir konnten uns davon überzeugen, daß auch in einem Spezialvertrag für den Film DIE HERRIN VON ATLANTIS, der am 15. Juli 1932 abgeschlossen wurde, keine Garantiesummen vermerkt sind.

Film-Kurier, Nr. 204, 30.8.1932

 

 

"Hier ist alles erlaubt"

Unter dieser Zeile stand am 2. Mai auf der ersten Seite der "Braunschweigischen Landeszeitung" ein Artikel, der sich mit den "unmoralischen kaufmännischen Zuständen" in der "Filmindustrie" befaßt. In längeren Ausführungen wurde von einem Journalisten namens Engelmann ausgeführt, daß für jeden Film eine neue Gesellschaft gegründet werde, daß von den Unternehmern durch derartige Transaktionen Hunderttausende verdient und von den Gläubigern verloren würden. Diese schlechte Geschäftsmoral sei auch Schuld an dem allgemeinen schlechten Niveau der Filme.
Dazu werden Beispiele ohne direkte Namensnennung gegeben und schließlich die Nerofilm etwas verschleiert, aber doch gut erkennbar, aufs Korn genommen. Es heißt u.a.: "Sie gründen deshalb lieber eine neue Firma. Wenn sie dann pleite geht... siehe oben. - So entstand für KAMERADSCHAFT die Gesellschaft Seymor-Film..." Auch werden Firmen wie "Zahl"-Film (!), "Baum"-Film usw. genannt, die gar nicht existieren, sondern in diesem Zusammenhang nur als Schlüsselnamen dienen.
Der Chef der Nerofilm, S. Nebenzahl, verklagte daraufhin den Autor wegen Beleidigung. In dem gestrigen ersten Termin suchte sich der Beklagte hinter die Leute zurückzuziehen, die ihm die Informationen gegeben haben, und bei seinen Rückfragen, ob die von ihm geschilderten Zustände möglich seien, deren Vorhandensein bejaht hätten. Er will den von Rechtsanwalt Fischer geforderten Wahrheitsbeweis mit Hilfe der Zeugen Zadeck, Taussig, Franke und Hellersberg im nächsten Termin antreten. Es habe ihm übrigens ferngelegen, den Privatkläger persönlich zu beleidigen.
*
Das Klagevorgehen Nebenzahls ist im Interesse der ganzen Industrie zu begrüßen. Es ist nötig, einmal gegen die verallgemeinernden Angriffe vorzugehen, die, wie man sieht, durch aus dritter Hand informierte Leute immer wieder gegen den Film vorgebracht werden.
Der genannten Zeitung, die den Artikel nach den Angaben E.'s überarbeitete und mit einem Motto versah, wonach ein betrügerischer Filmdirektor verhaftet worden sei, sind schwere Vorwürfe zu machen. So geht das wirklich nicht, durch schlecht informierte Artikler die ganze Industrie über einen Kamm scheren zu lassen.

Film-Kurier, Nr. 249, 21.10.1932

 

 

"Hier ist doch nicht alles erlaubt"

Gestern mittag fand vor dem Amtsgericht Schöneberg die Fortsetzung des Prozesses gegen den Journalisten Engelmann wegen Beleidigung des Chefs der Nerofilm Seymour Nebenzahl statt.
Bekanntlich hatte Engelmann in der "Braunschweigischen Landeszeitung" vom 2. Mai einen Artikel veröffentlicht, durch welchen sich Nebenzahl persönlich verletzt fühlte. Auf Grund einer mehrstündigen Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung kam das Gericht zu der Überzeugung, daß eine Beleidigung vorliege.
Obwohl der Vertreter S. Nebenzahls, Rechtsanwalt Dr. Fritz Fischer, betont hatte, daß es dem Privatkläger lediglich um eine Genugtuung, nicht aber um eine hohe Bestrafung zu tun sei, erkannte das Gericht gegen Engelmann auf eine Geldstrafe von 50 RM. Wegen einer Bemerkung, zu der sich Nebenzahl im Eifer der Hauptverhandlung hinreißen ließ, und in der eine formale Beleidigung des Angeklagten erblickt wurde, verhängte das Gericht eine Strafe von 10 RM gegen Nebenzahl.
In seinem Artikel "Hier ist alles erlaubt" hatte sich Engelmann für berufen gehalten, sich mit den "kaufmännischen Zuständen in der Filmindustrie" zu beschäftigen.
Der Prozeßausgang mag ihn und verschiedene andere Journalisten darüber belehren, daß doch nicht alles erlaubt ist, und daß man nicht ungestraft mit Informationen aus dritter Hand verallgemeinernde Angriffe gegen den Film lancieren kann.

Film-Kurier, Nr. 302, 23.12.1932


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